Förderung

Für innovative Projekte stehen der Zukunftsregion Moorregion Elbe-Weser rund 6 Mio. Euro Fördergelder bis 2027 zur Verfügung. Diese werden als anteiliger Zuschuss (max. 60 %) vergeben, sodass in der Zukunftsregion Moorregion Elbe-Weser Gesamtinvestitionen in Höhe von insgesamt 9,6 Mio. Euro möglich sind. Über die zu fördernden Projekte entscheidet die Steuerungsgruppe der Moorregion.

Interessierte Projektträger*innen wenden sich an das Regionalmanagement, um Ihre Projektidee vorzustellen. Dafür kann gerne die Vorlage für eine Projektskizze genutzt werden.

Förderrahmenbedingungen

Die Förderung von Projekten im Rahmen des Programms „Zukunftsregionen“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Fördergegenstand

Investive und nicht-investive kooperative Entwicklungs- und Modellvorhaben, die zu den Zielen der Zukunftsregion Moorregion Elbe-Weser passen. Konkret können das sein:

Im Handlungsfeld „Biologische Vielfalt und funktionierende Naturräume“

  • Vorhaben zur Stärkung der biologischen Vielfalt und grüner Infrastruktur und/oder Regionale Verbundvorhaben zum wirksamen Schutz und zur Inwertsetzung des Naturraums, wie z. B. Biotopverbünde, interkommunale Gesamtkonzeptionen und interkommunale Zusammenarbeit bei Biosphärenreservaten und Mooren.

Im Handlungsfeld „Kultur und Freizeit“

  • Entwicklung und Förderung des kulturellen Erbes, der kulturellen Dienstleistungen, des Naturerbes, des Ökotourismus und nachhaltigen touristischen Ressourcen und Dienstleistungen
  • Vorhaben zur Weiterentwicklung nachhaltige touristischer Infrastrukturen und Angeboten sowie öffentliche bereitgestellter Dienstleitungen.
  • Ergänzende Angebote bspw. für die kulturelle Bildung und die Vernetzung der Kulturschaffenden, Ehrenamtlichen und lokalen Unternehmen, sowie Konzeption und Umsetzung von Vorhaben zur Förderung des Ökotourismus und des Naturerbes außerhalb der Natura 2000-Gebiete z. B. durch regionale Vernetzung, Bündelung und Erweiterung von Infrastrukturen
  • Förderung von Erholung und Freizeitangeboten für Besucherinnen, Besuchern und Bevölkerung.
Fördersatz und -höhe
  • anteiliger Zuschuss zu den Gesamtprojektkosten in Höhe von max. 60 %
  • Projekte müssen mind. 100.000 Euro zuwendungsfähige Gesamtkosten aufweisen (bei Gutachten, Konzepten und Machbarkeitsstudien mind. 25.000 Euro)
Antragsberechtigte
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Anstalten
  • Von Gebietskörperschaften mit der Wirtschafts- und / oder Beschäftigungsförderung betraute Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht
  • Gemeinnützige Einrichtungen und Betriebe sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen Gesellschaften mind. mehrheitlich im kommunalen Eigentum
  • Kooperationsverbünde aus Wissenschaft, Gebietskörperschaften und / oder gewerblichen Unternehmen Stiftungen des öffentlichen Rechts, Kammern und Verbände
  • Universitäten und Hochschulen in staatlicher Verantwortung sowie staatlich anerkannte Hochschulen (nach NHG)
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und ggf. weitere Forschungseinrichtungen

Projektlaufzeit
  • Max. 36 Monate
Weitere Voraussetzungen
  • Das Vorhaben darf nicht über andere Förderprogramme aus den EU-Fonds EFRE, ESF+ oder ELER förderfähig sein (Vorrangprüfung).
  • Das Vorhaben muss einen Beitrag zu den Querschnittszielen der Nachhaltigen Entwicklung, Gleichstellung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie Gute Arbeit leisten (wird im Rahmen des Kriterien-Sets der Moorregion geprüft).

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Antragsverfahren

Das Antragsverfahren im Rahmen des Programms „Zukunftsregionen“ gestaltet sich wie folgt.

Wichtiger Hinweis: Das Regionalmanagement unterstützt Projekträger*innen jederzeit im Verlauf des Antragsverfahrens.

1. Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement

Potenzielle Projektträger*innen, die eine Projektidee haben, die zu den Zielen der Region passen, wenden sich zunächst an das Regionalmanagement. Dafür kann gerne die untenstehende Vorlage für eine Projektskizze genutzt werden. Das REM berät und prüft, ob die Projektidee über das Programm Zukunftsregionen förderfähig ist oder ob ggf. ein anderes Förderprogramm besser passt.

2. Antragstellung im Portal der NBank

Wenn das Vorhaben zu den Zielen der Moorregion passt und über das Programm "Zukunftsregionen" förderfähig ist, stellt die/der Projektträger*in mit Unterstützung des REMs anschließend einen Antrag über das Antragsportal der NBank (Bewilligungsstelle). Die NBank prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und informiert die Steuerungsgruppe.

3. Prüfung und Bestätigung der Eignung, des Vorrangs und Förderwürdigkeit durch die Steuerungsgruppe

Nachdem die Steuerungsgruppe die vollständigen Antragsunterlagen von der NBank erhalten hat, muss sie Folgendes prüfen bzw. offiziell bestätigen:

  • die Eignung (Eignet sich das Vorhaben zur Umsetzung der Ziele des Zukunftskonzepts?)
  • den Vorrang (Liegt keine andere Förderrichtlinie vor, die vorrangig genutzt werden kann, um das Vorhaben zu fördern?)
  • die Förderwürdigkeit anhand des eigenen Bewertungsbogens (Kriterien-Set).

Wenn die Steuerungsgruppe alle drei Dinge offiziell bestätigt hat, wird das positive Ergebnis an die NBank übermittelt.

4. Prüfung durch die NBank

Die NBank prüft final die formale Förderfähigkeit.

5. Förderzusage und Projektstart

Sind alle Prüfungen abgeschlossen, erstellt die NBank einen Zuwendungsbescheid mit allen wichtigen Daten und Bestimmungen für die Projektförderung. Sobald der/dem Projektträger*in der Zuwendungsbescheid vorliegt, kann der Projektstart erfolgen.

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